September 19, 2024

Rechnungen aus Dubai an deutsche oder EU-Kunden schreiben: Was Sie wissen müssen

SetupCO Consultancy L.L.C
Lesedauer 4 Minuten

Unternehmen in Dubai genießen zahlreiche Vorteile, darunter steuerliche Anreize, ein unternehmerfreundliches Umfeld und eine erstklassige Infrastruktur. Für viele Unternehmer und Selbstständige, die in Dubai ansässig sind, stellt sich jedoch die Frage: Wie schreibe ich als in Dubai ansässiges Unternehmen Rechnungen an Kunden in Deutschland oder der Europäischen Union (EU)? Welche steuerlichen und rechtlichen Vorschriften gelten dabei? In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Rechnungen aus Dubai an Kunden in Deutschland oder der EU stellen.

1. Steuerliche Rahmenbedingungen: Rechnungen aus Dubai

Dubai und die gesamten Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind bekannt dafür, dass es keine Einkommenssteuer und bis auf wenige Ausnahmen auch keine Unternehmenssteuer gibt. Unternehmen können also oft steuerfrei agieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass für alle Rechnungen ins Ausland keine Vorschriften gelten. Wenn Sie Rechnungen an Kunden in Deutschland oder der EU stellen, gibt es mehrere Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten.

1.1 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in den VAE

Seit 2018 erheben die VAE eine Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) von 5 % auf bestimmte Güter und Dienstleistungen. Diese Steuer betrifft jedoch vorwiegend den lokalen Markt, d. h., sie gilt in erster Linie für Verkäufe innerhalb der VAE. Rechnungen an Kunden außerhalb der VAE (wie in Deutschland oder der EU) sind in der Regel nicht mehrwertsteuerpflichtig, solange Sie grenzüberschreitende Dienstleistungen oder Waren anbieten.

1.2 Keine Umsatzsteuer in Rechnungen an deutsche oder EU-Kunden

Wenn Sie ein Unternehmen in Dubai führen und Dienstleistungen oder Waren an Kunden in Deutschland oder der EU verkaufen, müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ausweisen. Dubai ist in diesem Zusammenhang als Drittland zu betrachten, weshalb grenzüberschreitende Dienstleistungen oder Exporte oft steuerfrei gestellt werden.

2. Was muss auf der Rechnung stehen?

Auch wenn die Rechnungen aus Dubai an deutsche oder EU-Kunden nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, müssen sie dennoch bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Dies ist vor allem wichtig, wenn Ihre Kunden die Rechnungen bei den Steuerbehörden geltend machen möchten. Hier sind die wesentlichen Angaben, die auf einer Rechnung enthalten sein müssen:

2.1 Angaben auf der Rechnung

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Ihr Unternehmen in Dubai)
  • Name und Anschrift des Kunden (Unternehmen oder Person in Deutschland oder der EU)
  • Rechnungsnummer: Jede Rechnung sollte eine fortlaufende Rechnungsnummer haben.
  • Rechnungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde.
  • Leistungsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware.
  • Betrag: Der in Rechnung gestellte Betrag (in der Regel in einer vereinbarten Währung, z. B. Euro oder USD).
  • Angaben zu den Zahlungsbedingungen: Die Frist, bis wann die Zahlung erfolgen soll, sowie die Bankverbindung.
  • VAT-Nummer in den VAE: Falls Sie mehrwertsteuerpflichtige Waren innerhalb der VAE verkaufen, sollten Sie Ihre VAT-Nummer angeben. Bei Dienstleistungen ins Ausland ist dies jedoch nicht notwendig.

2.2 Hinweis zur Steuerbefreiung

Bei Rechnungen aus Dubai an deutsche oder EU-Kunden, die keine Mehrwertsteuer enthalten, sollten Sie einen Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung setzen. Ein Beispiel für eine solche Formulierung könnte sein:

„Diese Leistung ist gemäß den geltenden Steuerbestimmungen der VAE von der Mehrwertsteuer befreit.“

Diese Information gibt dem Empfänger der Rechnung klare Hinweise darauf, dass es sich um eine steuerfreie Rechnung handelt.

3. Dienstleistungen oder Waren: Unterschiede bei der Rechnungstellung

Es gibt Unterschiede, ob Sie Waren oder Dienstleistungen an Kunden in Deutschland oder der EU verkaufen. Diese Unterschiede beeinflussen auch die Art der Rechnungsstellung.

3.1 Dienstleistungen

Wenn Sie Dienstleistungen aus Dubai an deutsche oder EU-Kunden erbringen, sind diese in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, da sie grenzüberschreitend erfolgen. Die Ort der Leistung-Regelung besagt, dass Dienstleistungen dort besteuert werden, wo der Kunde ansässig ist. Da Ihr Unternehmen in Dubai ansässig ist, fällt keine Mehrwertsteuer an.

Beispiele für Dienstleistungen, die Sie aus Dubai an deutsche oder EU-Kunden fakturieren können:

  • Beratungsdienstleistungen
  • IT-Dienstleistungen
  • Marketing und Werbung
  • Unternehmensberatung

3.2 Waren

Wenn Sie physische Waren aus Dubai nach Deutschland oder in die EU exportieren, gelten andere Regeln. In diesem Fall sind Ihre Lieferungen in den VAE von der Mehrwertsteuer befreit, aber der Importeur in der EU muss unter Umständen die Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Dies hängt vom Zielland und den dort geltenden Regelungen ab.

4. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer in der EU

Beim Export von Waren aus Dubai nach Deutschland oder in die EU sollten Sie beachten, dass für den Empfänger möglicherweise Zölle und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Der Empfänger (Ihr Kunde) ist in der Regel verpflichtet, diese Abgaben an die Zollbehörde zu zahlen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kunden über diese Kosten informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht in der Regel dem Mehrwertsteuersatz des jeweiligen EU-Landes, in das die Waren importiert werden. Für Deutschland liegt dieser Satz derzeit bei 19 %. Wenn Ihr Kunde ein Unternehmen ist, kann es diese Steuer in der Regel als Vorsteuer geltend machen.

5. Vorteile der Rechnungsstellung aus Dubai

Für Unternehmer in Dubai bietet die Rechnungsstellung an Kunden in Deutschland oder der EU zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Keine Umsatzsteuerpflicht in den VAE: Da Dubai eine sehr steuerfreundliche Umgebung bietet, können Sie Ihre Gewinne ohne große Abzüge erzielen.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Da Sie keine Umsatzsteuer berechnen müssen, könnten Ihre Dienstleistungen oder Produkte für Kunden in der EU preislich attraktiver sein.
  • Einfache Abwicklung: Da Dubai keine komplizierten Steuerregelungen wie in der EU hat, ist die Abwicklung internationaler Geschäfte und die Rechnungsstellung oft unkomplizierter.

6. Doppelbesteuerungsabkommen und Haftungsfragen

Es gibt jedoch einen wichtigen Punkt zu beachten: Deutschland und die VAE haben seit dem 31.12.2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mehr. Das bedeutet, dass bei bestimmten Tätigkeiten, insbesondere bei persönlicher Anwesenheit in Deutschland oder bei Betriebsstätten in der EU, steuerliche Pflichten in Deutschland entstehen können. Es ist daher ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Fazit

Die Rechnungsstellung aus Dubai an deutsche oder EU-Kunden ist in der Regel unkompliziert und steuerlich vorteilhaft, da auf die meisten Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer anfällt. Dennoch ist es wichtig, sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen alle notwendigen Angaben enthalten und dass Sie über etwaige Zoll- und Einfuhrumsatzsteuern informiert sind, die Ihre Kunden möglicherweise zahlen müssen.

Dubai bietet Krypto-Investoren, Beratern, Dienstleistern und Exporteuren ein steuerfreundliches Umfeld, das den internationalen Handel fördert. Wenn Sie den Schritt wagen, in Dubai ein Unternehmen zu gründen und Rechnungen an Kunden weltweit zu stellen, können Sie von den zahlreichen wirtschaftlichen Vorteilen profitieren.

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